
News
News

Neu seit 2020
Forschungszulagengesetz
Zum 01. Januar 2020 trat das neue Forschungszulagengesetzt (FZulG) in Kraft , das Unternehmen in Deutschland erstmalig eine steuerliche Förderung ihrer FuE-Aktivitäten ermöglicht – mit aktuell bis zu 1Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Die Zulage ist technologieoffen und unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die Zulage kann auch noch rückwirkend ab 01. Januar 2020 beantragt werden. Sprechen Sie uns an!